Benutzerregeln

Benutzerregeln

für das Bogenschießen


  • Das Benutzen der Bögen und Pfeile erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Nach Konsum von Alkohol und Drogen ist die Benutzung der Schießanlage untersagt.
  • Das Benutzen der Bogenschießanlage ist nur mit kompletter Sicherheitsausrüstung (Schießhandschuh, Finger- und Armschutz) erlaubt.
  • Jeder Bogenschütze muss mit den Sicherheitsvorschriften dieser Erklärung vertraut sein und diese anerkennen und strikt einhalten.
  • Selbständiges Schießen ist nur nach einer vorherigen Einweisung durch das Personal des Aktivparkes Hohenfelden und deren ausdrückliche Zustimmung erlaubt.
  • Jeder Bogenschütze hat sich während des Aufenthalts in/an der Bogenschießanlage so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder behindert wird.
  • Beim Schießen durch Gäste mit eigenen mitgebrachten Bögen und Pfeilen haftet der Aktivpark Hohenfelden nicht bei Beschädigung des mitgebrachten Materials des Gastes.
  • Bei Sach- und Personenschäden, die durch mitgebrachtes Material von Gästen oder durch die Gäste selbst verursacht werden, übernimmt der Aktivpark Hohenfelden ebenfalls keine Haftung. In diesem Fall haftet der Gast selbst für die von ihm verursachten Schäden
  • Die Bögen und Pfeile sind nur nach ihrer Bestimmung zu benutzen, jede andere Art oder fahrlässige Handlungen sind strengstens untersagt.
  • Das Spannen eines Bogens mit eingelegtem Pfeil ist nur in Richtung der dafür vorgesehenen Ziele erlaubt. Standplatz zum abschießen eines Pfeils ist unmittelbar an der vorderen Absperrung zwischen Schützenstandplatz und Schießbahn mit den aufgestellten Zielen.
  • Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich (Absperrung) hinaus fliegen kann.
  • Während die Pfeile wieder eingesammelt werden – welches angekündigt wird – ist das Schießen untersagt und unterbrochen, bis sich alle Personen aus dem Schießfeld wieder entfernt haben und dieses von der Aufsicht wieder freigegeben worden ist.
  • Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
  • Das Beherrschen der jeweiligen Geräte ist Voraussetzung für deren Benutzung.
  • Jeder Missbrauch ist untersagt. Begleitpersonen achten auf Ihre mitgebrachten Kinder und Jugendliche.
  • Die Geräte und Ausrüstungen sind pfleglich zu behandeln. Dinge, die schuldhaft beschädigt werden, sind kostenpflichtig zu ersetzen.
  • Jeder Benutzer muss die geliehene Ausrüstung dem Personal persönlich wieder zurückgeben.
  • Mängel oder Schäden an den Geräten oder an der Ausrüstung sind dem Personal unverzüglich zu melden; defekte Ausrüstung darf nicht benutzt werden.
  • Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz bzw. dem Gelände verwiesen werden.

Einverständniserklärung

für die Teilnahme Minderjähriger am Bogenschießen