Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kletterwald


1. Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Vor Benutzung des Kletterwaldes muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte/Aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und diese mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben.

2. Körperliche Verfassung, Altermindestgrenzen, Mindestgrößen:

Die Benutzung der Anlage ist für alle Besucher von einer Mindestgrösse von 120 cm und einem Mindestalter von 5 Jahren gestattet. Die verschiedenen Parcours erfordern unterschiedliche Mindestgrößen und Mindestalter:

Parcours Mindestalter in Jahren Mindestgröße in cm
Einweisung (weiß) 5 120
Spaß (gelb) 5 120
Fitness (grün) 5 120
Erlebnis (türkis) 5 125
Gaudi (pink) 5 125
Abenteuer (blau) 5 125
Qualifizierung (violett) 12 160
Risiko (rot) 12 160

Einen Benutzung der Anlage ist nicht möglich bei einem Körpergewicht über 120 kg bzw. einem Taillen-Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet. Personen, die unter einer physischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Nutzung der Anlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Besucher darstellen könnte, dürfen nicht klettern. Weiterhin sind Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Medikamente, welche die Wahrnehmung beeinflussen, vom Klettern ausgeschlossen.

3. Benutzung des Kletterwaldes durch Minderjährige (für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren):

  • Kinder von 5-8 Jahren müssen von einem mitkletternden, aufsichtsverpflichteten, volljährigen Begleiter, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist, begleitet werden. Ein Erwachsener darf dabei maximal zwei Kinder begleiten.
  • Kinder von 9-13 Jahren dürfen allein klettern, jedoch muss ein sorgeberechtigter, aufsichtsverpfichteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe aufhalten.
  • Kinder und Jugendliche ab 14 dürfen den Kletterwald allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständnisserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular ist unter www.kletterwald-hohenfelden.de oder vom Personal erhältlich.
  • Bei Nutzung durch Schulklassen gilt: Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich einer Nutzung der Anlage ohne volljährige Begleitperson zustimmen. Es ist in diesem Fall die Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson (z.Bsp.: Lehrer/Betreuer) erforderlich.

4. Sicherheitsanweisungen:

  • Vor dem Klettern erhält jeder Teilnehmer eine theoretische und praktische Einweisung durch das Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Teilnehmer nach dieser Einweisung nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
  • Jeder Teilnehmer bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt ausschließlich durch das Personal. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
  • Der Kletterwald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden.
  • Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

5. Zahlungsbedingungen:

  • Die Benutzung der Klettergeräte ist nur während der Öffnungszeiten und mit Besitz einer gültigen Eintrittskarte sowie nach Einweisung durch das Personal des Kletterwaldes gestattet. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene Eintrittskarten gibt es keinen Ersatz. Die Bezahlung des Eintrittspreises erfolgt vor der Nutzung des Kletterwaldes in bar beim Personal. Es gelten die Eintrittspreise des an der Kasse befindlichen Aushangs. Nach Ablauf von 2,5 Stunden muss die übergebene Sicherheitsausrüstung komplett zurückgegeben werden. Bei Überschreitung von mehr als 15 Minuten ist ein Aufpreis in Höhe von 5,00 Euro pro Teilnehmer und pro angefangener weiterer Stunde zu zahlen. Bei unsachgemäßer Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (z.B. mutwillige Verschmutzung oder Beschädigung) behält sich der Betreiber vor, die Kosten der Reinigung oder der Reparatur dem verursachenden Teilnehmer bzw. den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen. Weiterhin behält sich der Betreiber vor, die Ausrüstung gegen einen Pfand (Personalausweis etc.) herausgeben.

6. Eigenverantwortung:

  • Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

7. Haftungsbegrenzung:

  • Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhanden-kommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

8. Ausschluss von Teilnehmern, Schließung des Kletterwaldes:

  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherungstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.) einzustellen. Gäste, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

9. Salvatorische Klausel:

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. März 2008